Andreas Pedyna - Vermögensberatung im Rhein-Erft-Kreis

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Persönliche Beratung im Raum: Bergheim - Rhein-Erft-Kreis - Köln - Bonn - Aachen - Mönchengladbach - Leverkusen

Andreas Pedyna ist unabhängiger Vermögensberater im Rhein-Erftkreis

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Vermögensberatung beinhaltet die Themen "Soziale Absicherung (Versicherungen)", "Kapitalanlagen" und "(Immobilien)-Finanzierung"
Meist werden diese völlig getrennt von einander gesehen, ohne dass ein ganzheitliches Gesamtkonzept erkennbar ist.
Durch eine ganzheitliche Vermögensberatung werden Finanzprodukte und individuelle finanzielle Ziele zusammen geführt. Dabei müssen sowohl bereits bestehende Produkte wie auch zuünftig geplante Vorhaben berücksichtigt werden.
Im Bereich der Sachversicherungen lassen sich Auswirkungen auf andere Finanzthemen eher nicht finden, aber alle anderen Sparten beeinflussen sich gegenseitig. Die private Altersvorsorge wird z.B. sehr oft durch Versicherungsprodukte (Rentenversicherungen, kapitalbildende Lebensversicherungen) abgedeckt und somit irrtümlich zum Bereich der Versicherungen gezählt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen reinen Sparvorgang, der nur in ganz geringem Umfang eine Versicherungsleistung in Form eines Todesfallschutzes beinhaltet. (Lediglich im Ruhestand kommt bei vereinbarter Rentenzahlung eine Versicherungsleistung (Sterbetafel) in Form der Lebenslänglichkeit der Auszahlung zum Tragen.) Dies bedeutet, dass sich auch eine kapitalbildende Lebensversicherung in das Gesamtkonzept der Kapitalanlagen einfügen muss. Auch ein Immobilienerwerb hat einen maßgeblichen Einfluss auf die Altersvorsorge-Planung, da der Kapitalbedarf im Ruhestand stark beeinflusst wird.
    Aufgabe eines Vermögensberaters ist es, genau diese Zusammenhänge aufzuzeigen und eine individuelle Vermögensplanung nach folgemdem Ablauf zu erstellen:
  • 1) Bedarfsermittlung
  • 2) Vermögensplanung (Konzepterstellung)
  • 3) Produktempfehlung (ggf. Produktvermittlung)
  • 4) Dokumentation der Beratung
Wenn es um die Empfehlung und Vermittlung der passenden Finanzprodukte geht, ist grundsätzlich zwischen einem gebunden (Handelsvertreter nach $84 HGB) und einem unabhängigen Berater (Finanzmakler nach §93 HGB) zu unterscheiden.
 
Andreas Pedyna ist als freier und unbhängiger Vermögensberater nach §93 HGB
in den Bereichen Versicherungen und Kapitalanlagen
im Rhein-Erftkreis sowohl als Berater wie auch als Vermittler tätig.


Vermögensplanung ist Zukunftsplanung
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